Kosten


Bei Muller Advocaten sind wir hinsichtlich unserer Kosten transparent.

Geförderte Prozesskostenhilfe

Jeder hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe, auch wenn er die Kosten nicht selbst tragen kann. Zu diesem Zweck gibt es finanzierte Prozesskostenhilfe, auch „addition“ oder „pro bono“ genannt. Bei Muller Advocaten unterstützen wir Menschen auch auf der Grundlage finanzierter Prozesskostenhilfe. Wenn Sie Anspruch auf geförderte Prozesskostenhilfe haben möchten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dabei spielen Ihre familiäre Situation, die Höhe Ihres Einkommens und ggf. Ihres Partners sowie das Eigenkapital eine Rolle. Weitere Informationen zu diesen Bedingungen finden Sie unter www.rechtsbijstand.nl.


Stundensätze:

Die Wahl des richtigen Anwalts für Ihren Fall ist eine wichtige Entscheidung. Natürlich ist auch das finanzielle Bild wichtig. Bei Muller Advocaten sind wir hinsichtlich unserer Stundensätze transparent, sodass Sie genau wissen, was Sie erwartet und feststellen können, ob wir für Ihren Fall die richtige Wahl sind.

Unsere Tarife sind wettbewerbsfähig und werden regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass sie wettbewerbsfähig bleiben. In manchen Situationen arbeiten wir mit einem festen Honorar (z. B. bei Anfragen, Verträgen usw.). Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.


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